Wer darf teilnehmen:
Alle Studierenden der Heinrich-Heine-Universität, der HSD Düsseldorf, der Robert-Schumann-Musikhochschule und der Kunstakademie Düsseldorf, sowie die Bediensteten der vier Hochschulen und des Studierendenwerks Düsseldorf, sowie alle Anderen, die bei uns Sport treiben wollen.
Unfallversicherung:
Studierende der vier staatlichen Düsseldorfer Hochschulen (HHU, HSD, RSH und KAD) sind über die Sporthilfe NRW e.V. unfallversichert. Alle anderen Teilnehmenden/ Gäste sollten sich für die Teilnahme am Hochschulsport privat unfallversichern.
Die Kosten:
Bis auf einige Ausnahmen (z.B. Reiten, Segeln, Tennis, Kraftraum…) sind die Veranstaltungen für alle Studierenden der HHU, der HSD, der RSH und Kunstakademie Düsseldorf kostenlos. Für Bedienstete, Studierende anderer Hochschulen und Externe ist zusätzlich zu bestehenden Gebührenregelungen für bestimmte Angebote, die Gebührenordnung des Hochschulsport Düsseldorf maßgeblich.
Generelle Teilnahmeberechtigung am Hochschulsport:
Erste Gruppe: Studierende der HSD, der HHU, der RSH und der Kunstakademie (gilt nicht für Gast- und Zweithörer:innen)
können ohne zusätzlichen Beitrag am Hochschulsport teilnehmen, der Teilnahmebetrag ist im Semesterbeitrag enthalten. Bitte immer den aktuellen Studierendenausweis beim Hochschulsport dabei haben und auf Verlangen vorzeigen.
Zweite Gruppe: alle anderen Sportbegeisterten
müssen einen Beitrag bezahlen, um am Düsseldorfer Hochschulsport teilnehmen zu können. Wieviel, richtet sich nach der Gebührenordnung des Hochschulsport Düsseldorf.
Bitte beachten, dass Schüler:innen und Azubis unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten benötigen! Die externen Sportbegeisterten können nicht an allen Kursen des Hochschulsport Programms teilnehmen, der Kraftraum ist für diese Gruppe ebenfalls nicht nutzbar. Für alle anmeldepflichtigen Kurse gilt „first come first served“.
Gebührenordnung des Hochschulsport Düsseldorf e.V.
Je nach Status ergibt sich folgende Gebühr:
Allgemeine Hochschulsportberechtigung für zwei Semester:
Bedienstete der Mitgliedshochschulen: 80,00 €
Gasthörer:innen: 80,00 €
Externe Sportbegeisterte: 160,00 €
Externe Studierende, Azubis, Schüler:innen, Zweithörer:innen: 30,00 €
Der Kraftraum ist in dieser Gebühr nicht enthalten und kann auch nur von Studierenden und Bediensteten (HHU, HSD, KA, RSH) genutzt werden!
Beiträge Nutzung Kraftraum pro Semester:
Studierende der Mitgliedshochschulen: 40,00 €
Bedienstete der Mitgliedshochschulen: 60,00 €
Zur Anmeldung bitte ein Passfoto mitbringen!
Beiträge Saisonkarte Tennis (Tennissaison 2024):
Studierende der Mitgliedshochschulen: 80,00 €
Bedienstete der Mitgliedshochschulen: 110,00 €
Externe Tennisspielende: 165,00 €
Die Allgemeine Hochschulsportberechtigung gilt für zwei Semester, jeweils das aktuell laufende und das nachfolgende Semester und kann nicht rückerstattet werden. Wir akzeptieren die Anmeldung und Zahlung für das Sommersemester ab Anfang April und für das Wintersemester ab Anfang Oktober.
Achtung: Ab dem Sommersemester 2026 (01.04.) wird die Anmeldung und Bezahlung für die Hochschulsportberechtigung nur noch über unser Anmeldesystem laufen. Der Link dorthin folgt.
Als Nachweis bekommt jede TeilnehmerIn nach der Anmeldung einen QR-Code, der bei Kontrollen digital auf Smartphone/ Tablet oder ausgedruckt vorgezeigt werden soll.